- Regelungen Q1:
Ab Montag, 11.05.20 werden die Schülerinnen und Schüler der Q1 nach dem Raster unterrichtet werden, welches beigefügt ist. Hierbei ist es uns gelungen, dass alle Leistungskurse an zwei Terminen und alle Grundkurse an ein bis drei Terminen unterrichtet werden können (zwei Unterrichtswochen). Noch ausstehende Klausuren werden dann ab der Woche vom 25.05.2020 geschrieben. Ein weiterer Präsenzunterricht nach diesen beiden Wochen ist für die Q1 nicht vorgesehen, der Unterricht bis zu den Sommerferien erfolgt als Distanzlernen. Da parallel zum Q1 Unterricht bis einschließlich zum 25.05.2020 Abiturklausuren geschrieben werden, sind unsere räumlichen Kapazitäten erschöpft und wir können kaum noch weitere Gruppen im Gebäude beschulen. Zur Leistungsbewertung und zu Klausuren: siehe angefügte Planung von Herrn Fengler und den Beratungslehrern.
- Regelungen EF:
Nach dem Abschluss der Abiturklausuren (letzte Klausur am 25.05.2020) wird die EF nach einem ähnlichen Plan wie die Q1 unterrichtet. Alle SuS haben dann ein bis zwei Termine für jeden Kurs, der übrige Unterricht wird im Distanzlernen durchgeführt. Inwieweit Klausuren in der EF noch geschrieben werden, prüfen wir zurzeit und werden darüber in der kommenden Woche informieren.
- Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-9 werden im wesentlichen ab dem 26.05.2020 insgesamt jeweils an vier Tagen vor den Sommerferien die Schule besuchen. Da an drei Tagen vor diesem Zeitraum keine Abiturklausuren geschrieben werden (15.05.20, 18.05.20, 20.05.20), können diese ebenfalls zum Präsenzunterricht für die SekI herangezogen werden. Die detaillierte Planung hierzu erhalten Sie in der kommenden Woche. Im Präsenzunterricht wird es vorwiegend um die Fächer D, M, E und eine Stunde Klassenleitungsunterricht mit der halben Lerngruppe gehen. Die Realisierung von Unterricht in den gemischten Lerngruppen der zweiten Fremdsprache (Latein, Französich) ist aufgrund der strengen Hygienevorschriften nur äußerst schwierig organisatorisch umzusetzen. Hier suchen wir noch nach Lösungen. Für die Nebenfächer wird es nach Maßgabe freier personeller Ressourcen ebenfalls Angebote geben. Für die SekI gelten darüber hinaus folgende Regeln:
- In den Jahrgangsstufen 5-8 wird es grundsätzlich kein Sitzenbleiben geben, freiwillige Wiederholungen sind möglich und wir werden entsprechend beraten, insbesondere wenn am Ende der Jahrgangsstufe 6 der Wechsel in eine andere Schulform angeraten ist.
- In der Jahrgangsstufe 9 ist die Versetzung in die EF an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, da hier die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden muss. Hierzu hat das Ministerium eine Verordnung erlassen, die Entsprechendes regelt. Da die dort niedergelegten Bestimmungen sehr schwer zu interpretieren sind, wenn man schulrechtlich nicht vorgebildet ist, werden wir von unserer Seite aus prüfen, in welchen Fällen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gefährdet ist. Wir werden in den kommenden Wochen Kontakt zu den betreffenden Eltern von gefährdeten Schülerinnen oder Schülern suchen und sie intensiv beraten, wie die Berechtigung erworben werden kann. Insgesamt bietet die Verordnung des MSB hier sehr faire Möglichkeiten.
- bis zu den Sommerferien werden in den Jahrgängen 5 bis 9 keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.
- Die Leistungsbewertung beruht auf der Gesamtentwicklung während des gesamten Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote des ersten Schulhalbjahres. Außerdem gilt, dass nur die positiven Leistungen aus dem Distanzlernen in die Gesamtnote mit einfließen.
- Die Notbetreuung an der Schule wird in ausgeweiteter Form für die Jahrgänge 5 und 6 fortgeführt. Neben den bereits schon länger betreuten Kindern von Eltern relevanter Berufsgruppen, können jetzt auch Alleinerziehende, die beruflich gebunden sind, von dieser Maßnahme Gebrauch machen. Wir bitten um zeitige Beantragung der Maßnahmen bei der Schulleitung.
- Der Hygieneplan, wie beigefügt und auf der Homepage veröffentlicht, ist bindend!
- Aus den o.a. Gründen werden wir auch bis zu den Sommerferien einen großen Prozentsatz des Unterrichts nur auf Distanz erteilen können. Hierzu wurde der diesbezügliche vorläufige Leitfaden der Schulleitung gestern Abend von einer Gruppe Lehrerinnen und Lehrern, einer Vertretung der Eltern und unter Einbezug einer Schülerumfrage evaluiert und neu gefasst. Dieser Leitfaden ist ebenfalls beigefügt.
- Aufgrund der Situation, dass vorerkrankte Kolleginnen und Kollegen, schwangere Kolleginnen oder Kolleginnen und Kollegen über 60 Jahren z.T. nicht zum Unterrichten zur Verfügung stehen, kann es zu Vertretungssituationen sowohl beim Präsenz- als auch beim Unterricht auf Distanz kommen.
- Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eigener Vorerkrankungen oder Risikosituationen in der Familie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, gelten ebenfalls besondere Bedingungen. In jedem Falle müssen die Beurlaubungen bei der Schulleitung angezeigt bzw. beantragt werden. Hier gilt in Fällen, in denen es zu Problemen bei der Vergabe von Berechtigungen oder Abschlüssen kommen kann, ebenfalls, dass wir von schulischer Seite gegebenenfalls Rücksprache mit den Betroffenen halten und entsprechend beraten.
- Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich in Springstunden nicht in Gruppen aufhalten, betreten das Schulgelände erst kurz vor Unterrichtsbeginn und verlassen es nach Unterrichtsende bitte sofort.