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Abiturprüfungen verschoben, Keine Monita in diesem Schuljahr

  1. Die Abiturprüfungen werden in diesem Jahr verschoben. Wir kennen noch keine genauen Daten. Informationen unter folgenden Links:

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/index.html

  2. Das Ministerium hat verfügt, dass in diesem Schuljahr keine Monita versandt werden. Dennoch werden die Kolleginnen und Kollegen bei Minderleistungen informieren und beraten.

    Aus formaljuristischer Sicht bedeutet das folgendes:

    1. Eine nicht ausreichende Leistung wird bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.
    2. Jede weitere nicht ausreichende Leistung wird für die Versetzungsentscheidung mit berücksichtigt.
    3. Diese Regelung gilt nicht, wenn es um die Vergabe einer Berechtigung geht (Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstufe nach Klasse 6; Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe). Hier sind alle, auch nicht gemahnte Minderleistungen schlechter als ausreichend zu berücksichtigen.

 

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