- Die Abiturprüfungen werden in diesem Jahr verschoben. Wir kennen noch keine genauen Daten. Informationen unter folgenden Links:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/index.html
- Das Ministerium hat verfügt, dass in diesem Schuljahr keine Monita versandt werden. Dennoch werden die Kolleginnen und Kollegen bei Minderleistungen informieren und beraten.
Aus formaljuristischer Sicht bedeutet das folgendes:
- Eine nicht ausreichende Leistung wird bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.
- Jede weitere nicht ausreichende Leistung wird für die Versetzungsentscheidung mit berücksichtigt.
- Diese Regelung gilt nicht, wenn es um die Vergabe einer Berechtigung geht (Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstufe nach Klasse 6; Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe). Hier sind alle, auch nicht gemahnte Minderleistungen schlechter als ausreichend zu berücksichtigen.